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Agrargemeinschaft Kirchdorf
Obmann Christian Weixlbaumer
Hauptplatz 9, 4560 Kirchdorf/Krems

+43 664 1001133 

office@agrar-kirchdorf.at

Vorstand

Christian Weixlbaumer

Christian Weixlbaumer

Obmann

seit 1992 im Vorstand

Kurt Hochhauser

Kurt Hochhauser

Obmann-Stellvertreter

seit 1998 im Vorstand

Robert Zölß-Horcicka

Robert Zölß-Horcicka

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seit 2024 im Vorstand

Maximilian Weixlbaumer

Maximilian Weixlbaumer

Forstverwalter

seit 2022 im Vorstand

Kurt Kamptner

Kurt Kamptner

Forstverwalter-Stellvertreter

seit 2022 im Vorstand

Thomas Wegscheider

Thomas Wegscheider

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seit 2022 im Vorstand

Gernot Dobretsberger

Gernot Dobretsberger

Gebäudeverwalter Stadt - Stellvertreter

seit 2016 im Vorstand (von 2022-2024 als Beirat)

Gerhard Zölß

Gerhard Zölß

Gebäudeverwalter Land

seit 2002 im Vorstand

Barbara Göttel

Barbara Göttel

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seit 2023 im Vorstand

Ing. Markus Rothauer MSc

Ing. Markus Rothauer MSc

Organisation

seit 2019 im Vorstand

Beiräte

Mag. Lukas Binder

Mag. Lukas Binder

Recht

seit 2022, davor
6 Jahre im Vorstand

Stefan Lacheiner

Stefan Lacheiner

EDV

seit 2022

Rechnungsprüfer

Franz Berger-Schauer

Franz Berger-Schauer

seit 2022, davor 15 Jahre im Vorstand und 3 Jahre Beirat
Anna Polizzi

Anna Polizzi

seit 2025

Geschichte

Die ersten Statuten über die Verwaltung des Sonder-Vermögens der Bürger-Commune des Marktes Kirchdorf sind vom 20. Februar 1880.

 

Zweck der Agrargemeinschaft Kirchdorf an der Krems ist, die agrargemeinschaftlichen Grundstücke unter Wahrung der Rechte ihrer Mitglieder und unter Beachtnahme auf die allgemeinen volkswirtschaftlichen Interessen, im Besonderen die Interessen der Landeskultur, so zu bewirtschaften, dass bei pfleglicher Behandlung und zweckmäßiger Wirtschaftsführung eine nachhaltige Ertragsfähigkeit gewährleistet ist.

Auszug aus den ersten Statuten:

Einleitung:

Schon im 13. Jahrhundert wird der Markt Kirchdorf als solcher bezeichnet, indem derselbe in einer Urkunde ddo. 25. Oktober 1279 des Kaisers Rudolf von Habsburg dem Fürstbischof von Bamberg zu Lehen gegeben wurde. Durch den Fleiß der Hausbesitzer von Kirchdorf einerseits, und vielleicht auch durch Stiftungen verschiedener Art wurde ein Vermögen gesammelt, mit welchem Grund und Boden erworben und dessen Erträgniß entweder fruktifiziert oder vertheilt wurde.

Traditionen zufolge haben von jeher Bürger des Marktes Kirchdorf vor den übrigen Mitbewohnern, welche nicht Bürger waren, gewisse Rechte und Vorzüge genossen, und um in deren Genuß zu gelangen, musste schon in den frühesten Zeiten des Bestandes des Marktes Kirchdorf eine Taxe, die sogenannte Bürgertaxe, erlegt werden. Gewiß waren mit dem Bürgerrechte in früheren Zeiten noch andere Vorzüge, namentlich in Bezug auf gewerbliche Thätigkeit verbunden.

Der Markt Kirchdorf, der später in den Unterthänigkeitsverband des Stiftes Schlierbach trat, hat diese Unterthänigkeit abgeschüttelt und mit Kaufvertrag vom 15. November 1794 sich vom Stifte Schlierbach um den Betrag von 18.500 fl. (Gulden) losgekauft.

Von da an war auch jeder Bürger ein freier Mann und die Bedeutung und der Werth des Bürgerwerdens wurden hiedurch wesentlich erhöht.

Bei dem Loskauf von Schlierbach und Organisirung des Magistrates Kirchdorf wurde jedoch unterlassen, ein besonderes Statut zu entwerfen. Als nun in jüngster Zeit aus gewissen Leistungen des Vermögens der Marktkommune Kirchdorf zu Zwecken der Ortsgemeinde die Frage angeregt wurde, inwiefern die Ortsgemeinde ein Recht habe, auf gewisse Zuflüsse aus dem Kommunal-Vermögen Anspruch zu erheben, wurde von dem hohen oberösterreichischen Landes-Ausschusse mit seinem Erlasse vom 20. Februar 1879, Z. 446, der besondere Bestand des Sondervermögens der Marktkommune Kirchdorf anerkannt und stellte sich die Errichtung eines besonderen Statutes über die Verwaltung des Vermögens der Markt-Commune Kirchdorf als ein Interesse der Betheiligten gelegenen Maßregel dar.

Diesem wichtigen Bedürffnisse sollen nun die nachfolgenden Statuten genügen, in Ansehung welcher als unabänderlicher Grundsatz hiemit festgesetzt wird, dass diese Statuten in Bezug auf die Verwaltung, Verwendung und Vertheilung des märktischen oder Bürgerschafts-Vermögens von dem Tage ihrer Genehmigung an als alleinige Norm innerhalb der bestehenden Gesetze gelten sollen, und dass von diesem Tage an Niemandem ein Recht zukomme, sich in Ansehung dieses Vermögens auf frühere Gepflogenheiten und Gebräuche zu seinem Vortheile zu berufen, sowie auch umgekehrt, die Verwaltung des Communal-Vermögens aus dem Titel einer, vor diesem Zeitraume fallenden Verwendung keinerlei Ersatzanspruch stellen darf. Möge eine gedeihliche Verwaltung und eine allen Bürgern nützliche Verwendung dieses Vermögens den Berechtigten zum Nutzen und Frommen gereichen, und die Grundlage einer geordneten Finanzgebahrung bilden.

1. Abschnitt:

§. 1. Das Sonder-Vermögen der Bürger-Commune des Markten Kirchdorf besteht dermalen:

I. Aus folgenden Häusern:
dem Sparkasse-Gebäude Nr. 144, dem Rathaus Nr. 66 und 67, dem Bortenmacherhause Nr. 77, dem Schissstätten-Gebäude Nr. 110, dem Mauth-Hause Nr. 188 und dem märktischen Zeugstadel, dem Bürgerspitale Nr. 87 als eigene Stiftung sämtliche im rektifizirten Fassionswerthe von 25.450 fl.

II. Aus folgenden Grundstücken:
Aecker: 3 Joch 1486 Quadrat-Klafter, Wiesen 34 Joch 338 Quadrat-Klafter, kleine Gärten: 238 Quadrat-Klafter, Hutweiden: 5 Joch 431 Quadrat-Klafter, Wiese und Obst 1 Joch 305 Quadrat-Klafter, Hochwald: 111 Joch 854 Quadrat-Klafter, unproduktiv: 13 Joch 669 Quadrat-Klafter, Bauarea 339 Quadrat-Klafter oder 97 Hektar, 77 Ar und 19 Quadrat-Meter im rektifizierten Fassionswerthe von 22.000 fl. und dem zum Bürgerspitale als eigenen Stiftung gehörigen Gründen, zusammen 5 Joch 514 Quadrat-Klafter oder 3 Hektar 6 Ar und 21 Quadrat-Meter, im rektifizierten Fassionswerthe per 3.400 fl.

§. 2. Bezeichnung der bürgerlichen Häuser.
Dieses Sondervermögen ist alleiniges und ausschließliches Eigenthum der jeweiligen Besitzer jener bürgerlichen Häuser des Marktes Kirchdorf, welche in dem von Anton Herzog, Bürgermeister des Marktes Kirchdorf, gewidmeten Bürgerbuche als bürgerliche Häuser bezeichnet sind, und deren Besitzer in dem Munizipal-Markte Kirchdorf am 25. November 1801, als dem Tage, an welchem durch allerhöchste Hofentschließung und Apellationsgerichts-Note vom 2. November 1801 der Magistrat Kirchdorf organisiert und regulirt worden ist, bereits Bürger waren oder nachher das Bürgerrecht erworben haben. Diese Häuser des Marktes Kirchdorf sind folgende: Konskr.-Nr.: 1, 4, 8, 10, einschließlich 21, 23 bis inclusive 42, 44, 45, 46, 47, 52 bis inclusive 59, 61, 63, 64, 66 bis inclusive 81, 83, 86, 87, 89 bis inclusive 108, 111, 113, 114, 116 bis inclusive 122, 125 bis inclusive 131, 133, 135 bis inclusive 159, 162, 165 und 179, 180, 185, 187 188.
Die Besitzer dieser Häuser sind nur insoferne Anteilhaber dieses Vermögens, als Sie nach den Bestimmungen dieser Statuten das Bürgerrecht des Marktes Kirchdorf erworben haben.

§. 3. Berechtigung auch andere Häuser als „bürgerliche“ zu erklären usw.
Im Jahre 1939 wurde das Vermögen der ehemaligen Komunen an die Gemeinden überführt.

          //Anmerkung: 1 Quadrat-Klafter = 3,596 m²